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Der Kauf von Fenstern

Fensterverkäufer sagen oft, dass die angebotenen Fenster von sehr guter Qualität sind, weil sie „fünf Kammern“ und „wärmegedämmtes“ Glas mit einem Koeffizient U=1,0 haben. Sind solche Fenster von höchster Qualität? Mag sein, aber unter der Voraussetzung, dass sie die zusätzliche Anforderungen erfüllen, die Verkäufer oft verschweigen, weil sie wissen, dass dies die Schwachstellen ihrer Produkte sind.


Was ist wirklich wesentlich beim Kauf von Fenstern?

 


1. Die Dicke der Fensterprofile gemäß der Klasse „A“. Fensterverkäufer reden viel über die Anzahl der Kammern im verkauften Fenster, um bewusst von der Außenwandstärke dieser Profile abzulenken. Denken Sie daran, dass die Profile der Klasse „B“ den Profilen der Klasse „A“ bei vielen wichtigen Merkmalen unterlegen sind
- Die Ecken der Fenster sind um 10-20% schwächer
- Die Schallisolierung der Fenster ist um 1 dB bis 4 dB schlechter
- Die Dämmeigenschaften des Fensters sind schlechter
- Das Risiko zur Verformung der Rahmen nach dem Verglasen ist höher


Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dass das angebotene Fenster aus Profilen der Klasse „A“ hergestellt ist.


2. Um Fertigungskosten einzusparen verwenden viele Hersteller ein offenes Stahlprofil zur Verstärkung des Fensterrahmens. Um die optimale Festigkeit des Fensters zu gewährleisten, muss im Fensterrahmen ein geschlossenes Stahlprofil eingesetzt werden. Die Verkäufer betonen oft, dass ihre Fenster keine geschlossenen Stahlprofile benötigen.


Verlangen Sie vom Verkäufer die Auskunft, ob das angebotene Fenster ein schwächeres offenes Stahlprofil oder ein stärkeres geschlossenes Stahlprofil hat.


3. Übereinstimmend mit den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Verkäufer eine Garantie für die verkaufte Ware gewähren. Damit garantiert der Verkäufer, dass im gegebenen Zeitraum jeder Mangel an der Ware kostenfrei beseitigt wird. Um den Kunden zu überzeugen, verlängern viele Verkäufer die Garantiezeit z.B. auf 10 Jahre! Nach genauerer Analyse stellt sich oft heraus, dass der Verkäufer sein Geschäft erst seit zwei Jahren betreibt und seine Ware aus einer Fabrik stammt, mit der er erst seit 6 Monaten zusammenarbeitet. Oft zeigt sich, dass ein Mangel am gekauften Fenster nicht kostenlos beseitigt werden kann, weil der Fensterverkäufer den Namen seiner Firma schon längst geändert und die Zusammenarbeit mit der Fensterfabrik beendet hat, in der das Fenster hergestellt wurde.


Verlangen Sie vom Verkäufer eine schriftliche Garantie für die gekaufte Ware mit vollständigen Angaben über den Hersteller.

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